Anmeldungsmodalitäten für die Weiterbildungen des Staates Freiburg

Im Folgenden finden Sie Erläuterungen zu den Anmeldungsmodalitäten, zu den Ausbildungskosten, zur Kurseinladung, zu den Abmeldungen und Abwesenheiten sowie zum bezahlten Ausbildungsurlaub.

Allgemeine Informationen

Die Weiterbildung des Kantons Freiburg steht allen Angestellten der Kantonsverwaltung offen. Die Teilnehmenden aus anderen Organisationen des öffentlichen Sektors (z.B. Kantons- und Gemeindebehörden, Gemeindeangestellte oder Personal subventionierter Institutionen) sind ebenfalls zu unseren Seminaren zugelassen. Mit ihrer Teilnahme unterstützen sie die Bemühungen zur Vernetzung der Kantonsverwaltung. Allerdings werden diesen «auswärtigen» Teilnehmenden die Kurskosten in Rechnung gestellt. Wir bitten Sie daher, unsere Tarife zu beachten; es wird jedoch lediglich der Selbstkostenpreis erhoben.

  • Online-Anmeldungen sind auf unserer Website bei jedem Kurs möglich.
  • Die Anmeldungen sind spätestens 5 Wochen vor Kursbeginn einzureichen (vorbehaltlich möglicher Sonderbedingungen).
  • Das Anmeldegesuch muss vom / von der Verantwortlichen der Verwaltungseinheit (VE) oder vom / von der zuständigen Vorgesetzten bewilligt werden.

Die Anmeldungen werden je nach verfügbaren Plätzen berücksichtigt sowie:

  • gemäss der Empfehlung der/des VE-Verantwortlichen oder der/des zuständigen Vorgesetzten
  • nach Eingangsdatum der Anmeldungen oder
  • bei Nichtberücksichtigung einer Anmeldung wegen Platzmangels im Vorjahr ("Warteliste").
     

Ausbildungskosten

Die Kosten für die Teilnahme an Weiterbildungsprogrammen des Kantons Freiburg werden vom Amt für Personal und Organisation übernommen.

Eventuelle Fahr- und Verpflegungskosten werden in den Richtlinien über die Dienstreisen geregelt. 

Eine allfällige Abmeldung sollte uns bis spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn mitgeteilt werden. 

Kurseinladung

Ein Monat vor Kursbeginn erhalten die Teilnehmenden eine Kurseinladung per E-Mail (mit Kopie an die/den VE-Verantwortliche/n oder die/den zuständige/n Vorgesetzte/n).

In dieser Einladung sind die Daten und Stundenpläne und sowie der Kursort aufgeführt.

Gehen zu wenig Anmeldungen ein, kann ein Kurs annulliert werden. Sie werden innerhalb derselben Frist entsprechend informiert.

Abmeldung / Abwesenheit

Eine angemeldete Person muss eine Abmeldung oder Abwesenheit dem/der Vorgesetzten der zuständigen Verwaltungseinheit und der HSW Freiburg spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn mitteilen.

Abwesenheiten, die nicht vor Kursbeginn begründet wurden, werden dem/der Verantwortlichen und/oder dem/der zuständigen Vorgesetzten mitgeteilt. Die Kosten pro Ausbildungstag können folgenden Stellen verrechnet werden:

  • der Verwaltungseinheit für interne Teilnehmende.
  • der «auswärtigen» Organisation für externe Teilnehmende.

Eine Abwesenheit wird bei Vorzeigen einer Bestätigung (Krankheit, Priorität Arbeitsplatz usw.) akzeptiert.

Bezahlter Ausbildungsurlaub

Aufgrund der Verordnung vom 26. Juni 2023 über die Aus- und Weiterbildung des Staatspersonals (AWBV) hat das Staatspersonal Anspruch auf 3 Tage Bildungsurlaub pro Jahr, sowie 2 Tage Bildungsurlaub für den Erwerb oder die Anwendung der Partnersprache. Diese Tage können benutzt werden, um am Weiterbildungsprogramm des Staats Freiburg teilzunehmen. In diesem Rahmen wird die Weiterbildung mit dem Code 143 im GTA erfasst: 8 Stunden 24 

Kontaktstelle


Weiterbildungsprogramm des Staates Freiburg
HSW Freiburg
T 026 429 63 95
Email

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