Fakturierungstarife für nicht-staatliche Institutionen

Einige staatsexterne Organisationen können das Weiterbildungsprogramm unter Vorbehalt und gegen Verrechnung nutzen.

Informationen

Unter bestimmten Voraussetzungen und gegen Rechnungsstellung können bestimmte nichtstaatliche Organisationen (z. B. kantonale und kommunale Behörden, Gemeindepersonal oder das Personal subventionierter Einrichtungen) am Weiterbildungsprogramm teilnehmen. Wir weisen darauf hin, dass dies kein Recht, sondern eine Möglichkeit ist, vorbehaltlich verfügbarer Plätze, wobei dem Staatspersonal Vorrang eingeräumt wird.

Diese Beteiligung wird die Vernetzung der kantonalen Verwaltung und ihren Anstalten mit weiteren Partnern des öffentlichen Sektors gefördert. Allerdings werden die Kurskosten dieser Teilnehmenden der betreffenden Organisation in Rechnung gestellt.

Sie können sich mit uns in Verbindung setzen, um zu erfahren, ob Sie zu den Institutionen gehören, die an unseren Kursen teilnehmen dürfen.

  • Sie finden das Dokument mit den Fakturierungstarifen, unterteilt nach Kurstyp.
  • Die Kosten werden der Institution und nicht der Person, die an der Ausbildung teilnimmt, in Rechnung gestellt (keine private Anmeldung möglich).
  • Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Gemeinde und der nichtstaatlichen Institutionen können sich nicht über den Staat Freiburg für die Kurse der Stadt Bern anmelden (dies gilt auch für die Office-Kurse, die vom IWZ/CPI verwaltet werden, und die Kurse des CEP Waadt).
    Wir koordinieren solche Anfragen nicht.
    Wenn Sie sich für einen solchen Kurs anmelden möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Berner Dienststelle «Personal- und Organisationsentwicklung POE».
    Die Stadt Bern entscheidet, wer zu den Kursen zugelassen wird und zu welchen Tarifen.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns, Ihre Mitarbeitenden am den Weiterbildungskursen des Kantons Freiburg begrüssen zu dürfen.

Bitte informieren Sie uns im Falle einer Absage bis spätestens einen Monat (30 Tage) vor Beginn der Fortbildung. Nach Ablauf dieser Frist werden die gesamten Ausbildungsgebühren für jeden Tag in Rechnung gestellt, auch wenn eine gerechtfertigte Abwesenheit vorliegt.