Fakturierungstarife für nicht-staatliche Institutionen

Einige staatsexterne Organisationen können das Weiterbildungsprogramm unter Vorbehalt und gegen Verrechnung nutzen.

Informationen

Im Rahmen seines Weiterbildungsprogramms nimmt der Kanton Freiburg auch Teilnehmende von gewissen Organisationen des öffentlichen Bereichs auf. Der Staatsrat entscheidet, welche Organisationen dieses Recht haben. Kontaktieren Sie uns, um zu fahren, ob Sie zu diesen Organisationen gehören. Diese Beteiligung wird die Vernetzung der kantonalen Verwaltung und ihren Anstalten mit weiteren Partnern des öffentlichen Sektors gefördert. Allerdings werden die Kurskosten dieser Teilnehmenden der betreffenden Organisation in Rechnung gestellt.

  • Sie finden das Dokument mit den Fakturierungstarifen, unterteilt nach Kurstyp.
  • Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen der Gemeinde und der nichtstaatlichen Institutionen können sich nicht über den Staat Freiburg für die Kurse der Stadt Bern anmelden (dies gilt auch für die Office-Kurse, die vom CPI verwaltet werden, und die Kurse des CEP Waadt).
    Wir koordinieren solche Anfragen nicht.
    Wenn Sie sich für einen solchen Kurs anmelden möchten, wenden Sie sich bitte direkt an die Berner Dienststelle «Personal- und Organisationsentwicklung POE».
    Die Stadt Bern entscheidet, wer zu den Kursen zugelassen wird und zu welchen Tarifen.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Auskünfte zur Verfügung. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns, Ihre Mitarbeitenden am den Weiterbildungskursen des Kantons Freiburg begrüssen zu dürfen.

Bitte informieren Sie uns im Falle einer Absage bis spätestens einen Monat (30 Tage) vor Beginn der Fortbildung. Nach Ablauf dieser Frist werden die gesamten Ausbildungsgebühren für jeden Tag in Rechnung gestellt, auch wenn eine gerechtfertigte Abwesenheit vorliegt.