Fakturierungstarife für nicht-staatliche Institutionen
Einige staatsexterne Organisationen können das Weiterbildungsprogramm unter Vorbehalt und gegen Verrechnung nutzen.
Informationen
Unter Vorbehalt und gegen Verrechnung können bestimmte ausserstaatliche Organisationen (z. B. kantonale und kommunale Behörden, Gemeindepersonal oder Mitarbeitende von subventionierten Institutionen) am Weiterbildungsprogramm teilnehmen.
Wir weisen darauf hin, dass es sich dabei nicht um einen Anspruch, sondern um eine Möglichkeit handelt, vorbehältlich verfügbarer Plätze, wobei dem Staatspersonal Priorität eingeräumt wird.
- Sie können die Liste der bislang anerkannten Institutionen einsehen, um festzustellen, ob Sie zu den Institutionen gehören, die zur Teilnahme an unseren Weiterbildungen berechtigt sind.
- Falls dies nicht der Fall ist, bitten wir Sie, das Antragsformular auszufüllen. Dieses Formular muss vom HR‑Dienst oder von der Direktion der Institution ausgefüllt und an die HEG‑FR zurückgesendet werden ( formefr@hefr.ch )
- Antragsformular nur auf französisch verfügbar: Hors État Formulaire De Requête 2026
- Verrechnungstarife
Die Teilnahme ausserstaatlicher Institutionen unterstützt die Vernetzung der kantonalen Verwaltung und ihrer Einrichtungen mit weiteren Partnern des öffentlichen Sektors.
Für diese Teilnahmen werden die Kosten der Weiterbildung der jeweiligen Organisation in Rechnung gestellt.
Das hier verfügbare Dokument enthält die geltenden Verrechnungstarife sowie die Unterscheidungen nach Art der Weiterbildung.
Die Kosten werden der Institution und nicht der teilnehmenden Person in Rechnung gestellt. Eine Anmeldung auf privater Basis ist nicht möglich.
Weiterbildungen von Partnerschulen
Personal ausserhalb des Staates kann sich nicht über die HEG‑FR / SPO für Weiterbildungen unserer Partnerschulen anmelden. Dies betrifft insbesondere: - das CEP Vaud
- die Stadt Bern
- MS‑Office‑Kurse, die vom CPI organisiert werden
Anmeldungen müssen direkt bei den betreffenden Institutionen erfolgen. Diese entscheiden über eine Zulassung sowie über die anwendbaren Tarife. Die HEG‑FR / SPO koordiniert diese Anfragen nicht.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns, Ihre Mitarbeitenden im Rahmen des Weiterbildungsprogramms des Staates Freiburg begrüssen zu dürfen.
Nach Ablauf dieser Frist werden die vollen vorgesehenen Weiterbildungskosten pro Weiterbildungstag in Rechnung gestellt, auch bei entschuldigter Abwesenheit.